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Coronavirus-Impfung

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Ab dem 20.04.2021 starten in unseren Praxen die Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Aufgrund des aktuellen Beschaffungsmodus und der Verfügbarkeit des Impfstoffes bitten wir unsere Patienten gegenwärtig folgendes zu beachten:

  1. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch oder persönlich in der Arztpraxis. Anfragen per eMail können wir derzeit leider nicht berücksichtigen.
  2. Nach behördlicher Vorgabe ist in Hausarztpraxen derzeit ausschließlich die Impfung der Priorisierungsgruppen 1 und 2 zulässig. Wir bitten unsere Patienten sich diesbezüglich im Vorfeld zu informieren (Priorisierung für die Coronaschutzimpfung).
  3. Zum Impftermin müssen alle Aufklärungsbögen und das Anamneseblatt vom Patienten ausgedruckt und ausgefüllt vorgelegt werden

    Im persönlichen Aufklärungsgespräch können Fragen sicher beantwortet werden, das gemeinsame bearbeiten der gesamten Aufklärungsbögen ist im Sinne effektiver zeitlicher Abläufe verständlicherweise nicht möglich.

  4. Nutzen Sie den Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“ weiter unten auf dieser Seite. Hier haben wir Informationen zusammengestellt, die auch Ihre Abfrage bestenfalls schnell und unkompliziert klären kann.
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Häufig gestellte Fragen

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Nein. Aktuell sind weder alle Impfstoffe hinreichend verfügbar noch in gleicher Form für alle Personen- bzw. Altersgruppen zugelassen. Daher kann aktuell einer freier Impfstoffauswahl nicht nachgekommen werden. Die Impfung gegen das SARS-CoV-2 bleibt aber freiwillig. Sollten Sie einzelne Impfstoffe grundsätzlich für sich ausschließen, geben Sie diese Information bitte bei der Terminvereinbarung an und wir werden versuchen, dies in der Terminplanung zu berücksichtigen.
Ja. Aktuell sind die Zulieferer der Apotheken und damit auch der Arztpraxen im wöchentlichen Bestellmodus noch nicht in der Lage genau anzugeben, wieviel Impfstoff welches Herstellers in der Folgewoche zur Verfügung gestellt werden kann. Sollten bei Ihnen mehrere Impfstoffe zugelassen sein, ist mit der Bearbeitung beider Aufklärungsbögen ein flexibleres Arbeiten am Impftag möglich.
"Jein." Bei Personen, bei welchen zuvor eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten frühestens 6 Monate nach dieser Infektion geimpft werden. Prinzipiell ist eine Impfung also möglich, nur muß der hinreichende Abstand zu eigenen Erkrankung gesichert sein.
Bitte Prüfen Sie die Zugehörigkeit zu einer Impf-Priorisierungsgruppe genau, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Vereinbaren Sie einen Impftermin mit Verweis auf die Impfung aufgrund einer beruflichen Indikation und legen Sie uns einen entsprechenden aktuellen Nachweis Ihres Arbeitgebers vor, aus dem das aktuelle Anstellungsverhältnis und die Zugehörigkeit zur Indikationsgruppe klar hervorgeht.
Nein. Arbeitsverträge beeinhalten im Allgemeinen keine Nachweise, dass das (die Impfpriorisierung begründende) Anstellungsverhältnis auch aktuell noch besteht. Daher ist eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über das aktuelle Anstellungsverhältnis und die Zugehörigkeit zur Indikationsgruppe unentbehrlich.
Nein. Sie bringen Ihren normalen Impfausweis zum Impftermin mit. In diesem wird die Impfung wie gewohnt vermerkt und mit Datum und Impfstoff dokumentiert. Sollten Sie keinen Impfausweis haben, kann ein neuer Impfausweis angelegt werden.