Ab dem 20.04.2021 starten in unseren Praxen die Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Aufgrund des aktuellen Beschaffungsmodus und der Verfügbarkeit des Impfstoffes bitten wir unsere Patienten gegenwärtig folgendes zu beachten:
- Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch oder persönlich in der Arztpraxis. Anfragen per eMail können wir derzeit leider nicht berücksichtigen.
- Nach behördlicher Vorgabe ist in Hausarztpraxen derzeit ausschließlich die Impfung der Priorisierungsgruppen 1 und 2 zulässig. Wir bitten unsere Patienten sich diesbezüglich im Vorfeld zu informieren (Priorisierung für die Coronaschutzimpfung).
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Zum Impftermin müssen alle Aufklärungsbögen und das Anamneseblatt vom Patienten ausgedruckt und ausgefüllt vorgelegt werden
Im persönlichen Aufklärungsgespräch können Fragen sicher beantwortet werden, das gemeinsame bearbeiten der gesamten Aufklärungsbögen ist im Sinne effektiver zeitlicher Abläufe verständlicherweise nicht möglich.
- Nutzen Sie den Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“ weiter unten auf dieser Seite. Hier haben wir Informationen zusammengestellt, die auch Ihre Abfrage bestenfalls schnell und unkompliziert klären kann.